Der Mindestlohn steigt am 01.01.2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Weil die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich laut Minijob-Zentrale automatisch die Minijob Grenze 2027 von 603 Euro auf 633 Euro im Monat und die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro auf 7.596 Euro.
Für die Planung heißt das: Die maximalen Minijob-Stunden ändern sich für viele geringfügig Beschäftigte, und ein rechtzeitiger Blick auf den Dienstplan lohnt sich.
Das Wichtigste in Kürze
Die Höchstgrenze ergibt sich aus 633 Euro geteilt durch den Stundenlohn. Beim gesetzlichen Mindestlohn sind das 43,36 Stunden im Monat. Wer auf 43,5 Stunden aufrundet, liegt bereits über der Grenze.
Für Minijobber, die schon 2026 den Mindestlohn von 13,90 Euro verdient haben, ändert sich an den Stunden also nichts: Sie verdienen mehr, arbeiten aber gleich viel.
Über dem Mindestlohn wächst der Spielraum (Werte abgerundet):
| Stundenlohn (2026 und 2027 gleich) | Max. Stunden 2026 (603 €) |
Max. Stunden 2027 (633 €) |
|---|---|---|
| 14,60 € | 41,3 | 43,3 |
| 15,00 € | 40,2 | 42,2 |
| 16,00 € | 37,6 | 39,5 |
| 18,00 € | 33,5 | 35,1 |
Wer 2027 weiterhin 16 Euro verdient, kann also fast zwei Minijob Stunden mehr pro Monat arbeiten, weil die Grenze steigt, der Lohn aber nicht. Erhöht sich dagegen der Stundenlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl wieder – ein leicht übersehener Effekt.
Prüfen Sie für jeden Minijobber, wie viele Stunden bei seinem aktuellen Stundenlohn im Monat möglich sind. Übernehmen Sie Dienstplanvorlagen aus 2026 nicht einfach für Januar 2027. Passen Sie Vorlagen und vereinbarte Vertragsstunden bei Bedarf an.
Auch die tatsächlich geleisteten Stunden sind entscheidend. Weichen sie regelmäßig von der Planung ab, kann die Verdienstgrenze schneller erreicht werden als erwartet. Eine genaue Zeiterfassung hilft Ihnen, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.
Ein Monat über 633 Euro ist dabei zulässig, solange der regelmäßige Verdienst über zwölf Monate gesehen unter der Jahresgrenze bleibt.
Stellen Sie sicher, dass die neue Verdienstgrenze und der Mindestlohn ab dem 01.01.2027 in Ihren zuständigen Systemen berücksichtigt werden. Prüfen Sie mit Ihrem Lohnabrechnungsanbieter, ob Anpassungen an Einstellungen oder Exporten erforderlich sind.
Besser ist es, schon beim Planen gewarnt zu werden. In tamigo legen Administratoren eine Lohnwarnung an und weisen sie gezielt einem Vertragstyp zu, etwa für Minijobber. Die Warnung rechnet mit der stündlichen Rate jeder Person. Planer sehen direkt im Einsatzplan, wenn eine Schicht die Grenze überschreiten würde.
Zum Jahreswechsel passen Administratoren den Grenzwert einmal auf 633 Euro an. Die gearbeiteten Stunden gehen anschließend über den Lohnexport in Ihr Lohnabrechnungssystem, wo die finale Abrechnung erfolgt.
Unser Tipp: Erstellen Sie eine Liste Ihrer Minijobber mit aktuellem Stundenlohn und üblichen Monatsstunden. Notieren Sie für jede Person zwei Werte für 2027: den neuen Stundenlohn und die maximalen Minijob Stunden unter 633 Euro. Wie tamigo Sie schon beim Planen auf mögliche Regelverstöße hinweist, sehen Sie auf unserer Seite zur Dienstplanung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Steuer- oder Rechtsberatung.